Bundesverfassungsgericht: Umwidmung von Corona-Mitteln in Klima-Sondervermögen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft. Dazu erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Klaus Wiener: „Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Ampel-Koalition. Es zeigt, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt ist fehlende Planungssicherheit und eine tiefe Verunsicherung bei Bürgern und Betrieben.“
Die Bundesregierung hatte nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise in den Klima- und Transformationsfonds „umgewidmet“. Alle Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie darin eine Umgehung der Schuldenbremse sehen.
Klaus Wiener weiter: „Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse achten, statt sie mit Taschenspielertricks zu umgehen. Eine seriöse Haushaltspolitik bedeutet: Ausgaben priorisieren, und Kernausgaben aus dem Kernhaushalt finanzieren. Davon ist Ampel-Koalition meilenweit entfernt. Es muss endlich Schluss sein mit dem Zuschütten von parteipolitischen Problemen mit immer mehr Geld. Wir müssen die Mittel, die zur Verfügung stehen da einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, die unangemessene Erhöhung des Bürgergeldes um 25 Prozent innerhalb von zwei Jahren zu stoppen. In keinem Job gab es in den letzten Jahren eine dermaßen große Erhöhung! Ebenso muss der Etat der Bundeswehr endlich regulär finanzierbar sein und nicht aus ominösen Schattenhaushalten. Die Absenkung der Einkommensgrenze beim Kindergeld ist eine weitere Fehlplanung, die Familien belastet, um an anderer Stelle ideologiegetriebene Fantasieprojekte zu finanzieren.“