Taxonomie und Nachhaltigkeit
Sturm im Klassifizierungssystem
Große Aufregung im Lager der Grünen und der SPD. Die Europäische Kommission hat am 31.12.2021 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke als nachhaltig eingestuft werden. Damit wird von der Europäischen Kommission an einer der Grundfesten grüner Umweltpolitik gerüttelt.
Zum Hintergrund: Im Kampf gegen den Klimawandel soll auch der Finanzsektor einen Beitrag leisten. Kapital soll in Aktivitäten umgelenkt werden, die als nachhaltig gelten. Aber was ist ein nachhaltiges Investment? Hierzu erarbeitet die Europäische Kommission Kriterien, die in einem Klassifizierungssystem (Taxonomie) zusammengetragen werden. Ein erster Entwurf für die Ziele Klimaschutz und Klimafolgenanpassung wurde 2018 vorgelegt. Allerdings war hierin eine Einigung darüber, wie Gas- und Kernkraftwerke zu behandeln sind, innerhalb der Mitgliedstaaten nicht möglich. Frankreich etwa sieht Kernkraft als nachhaltig an, weil es nahezu C02-neutral Wärme und Strom produziert. In Deutschland betont man dagegen die Betreiberrisiken und die ungelöste Endlagerfrage. Vor einer weiteren Behandlung wurde daher vereinbart, beide Energieformen einer weiteren wissenschaftlichen Beurteilung zu unterziehen. Dies hat das Joint Research Committee der EU getan und festgestellt, dass beide Energieformen - unter bestimmten Voraussetzungen - als nachhaltig einzustufen sind. Hierzu müssen neue Gaskraftwerke
o ab 2035 erneuerbare Quellen nutzen (z.B. Wasserstoff),
o weniger als 270 g CO2-Aquivalente pro Kilowattstunde produzieren,
o eine umweltschädlichere Anlage mit fossilen Brennstoffen ersetzen und
o bis zum 31.12. 2030 eine Baugenehmigung erhalten.
Zudem müssen neue Kernkraftwerke:
o höchsten erreichbaren Sicherheitsanforderungen entsprechen
o zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle über einen Plan, genügend finanzielle Mittel und einen Standort bis 2050 verfügen
o vor 2045 eine Baugenehmigung erhalten.
Missverständnis vermeiden
Um einem Missverständnis deutlich entgegenzutreten: Mit der Einordnung von Gas und Atomenergie als nachhaltige Energieträger ist keine Verpflichtung für die einzelnen EU-Mitgliedsländer verbunden, ihren Energiemix anzupassen. Die Entscheidung darüber, wie ein Land bis 2045 klimaneutral Strom und Wärme erzeugen will, verbleibt völlig in der Hand der nationalen Parlamente. Für Deutschland bedeutet dies, dass es wohl beim Atomausstieg bleibt. Dies ist mit Blick auf die großen Risiken, die mit dieser Technologie einhergehen, auch nachzuvollziehen. Zudem wäre eine Verlängerung der Laufzeiten wohl auch technisch kaum noch möglich. Zu lange schon haben die Betreiber ihre Anlagen auf das Aus am Ende dieses Jahres ausgerichtet. Ein Weiterbetrieb würde vermutlich erhebliche Investitionen erforderlich machen.
Die Entscheidung bedeutet aber auch, dass deutlich höhere Anstrengungen als in anderen Ländern erforderlich sind, um die Klimaziele zu erreichen. Ob es gelingt, ist offen. Meines Erachtens brauchen wir in jedem Fall Gaskraftwerke als Brückentechnologie – auch wenn damit politisch schwierige Abhängigkeiten von Russland als unserem mit Abstand größten Gaslieferanten verbunden sind. Andernfalls wäre die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet. Ohne stabile Grundversorgung wären Blackouts unvermeidlich, denn die nötigen Speicherkapazitäten sind nicht vorhanden. Was so ein Stromausfall mit der Akzeptanz der Bevölkerung machen würde, darüber muss nicht lange spekuliert werden – von den Gefahren für Mensch und Leben oder der öffentlichen Sicherheit bei längeren Phasen ohne Strom ganz zu schweigen.
Konsequenzen der Einordnung
Was aber bedeutet es konkret, wenn Gas- und Kernkraftwerkle in der Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden. Zum einen werden sie damit EU-Fördermittel erhalten, so etwa aus dem Programm „Fit for 55“. Wesentlich bedeutsamer aber ist, dass Investitionen in Gas und Atomenergie Eingang in Portfolios finden würde, die von ihren Anbietern als nachhaltig beworben werden. Damit verbessern sich die Finanzierungsbedingungen für die Betreiber von Gas- und Kernkraftwerken, denn sie erhalten aufgrund des zu erwartenden größeren Angebots finanzielle Mittel zu einem vergleichsweise geringeren Preis. Besonders groß dürfte dieser Effekt aber nicht sein, was z. B. an der äußerst geringen Zinsdifferenz zwischen grünen und „normalen“ Staatsanleihen abzulesen ist.
Droht dann die Gefahr, dass finanzielle Mittel für den Ausbau alternativer Energien fehlen, wie oftmals behauptet wird? Sicher nicht. Die Kapitalmärkte in Europa sind hinreichend tief, um für beide Energieformen genügend Kapital zu mobilisieren. Wesentliche Determinante für private Investitionsentscheidungen ist immer das Rendite-Risiko-Profil. Und da die Preise für Energie auch perspektivisch weiter steigen werden und die Rückflüsse aus Investitionen in diese Anlageklasse aufgrund der stetigen Nachfrage nach Energie in aller Regel stabil fließen, sollten finanzielle Mittel in die Bereitstellung von Energie in jeglicher Form auch perspektivisch in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich privater Anleger empfiehlt sich ein genauer Blick auf die Zusammensetzung der Portfolien, in die investiert werden soll. Wer unbedingt vermeiden will, dass auch nur Teile seines Geldes Betreibern von Gas- oder Atomkraftwerken zugute kommen, sollte nach Anlagen fragen, die diese Investitionen explizit ausschließen. Ich gehe sicher davon aus, dass sie im Markt verfügbar sein werden – vor allem dann, wenn die Nachfrage hinreichend groß ist. Am Ende liegt es also auch in der Hand eines jeden einzelnen, welche Folgen die Taxonomie haben wird.